Stausee Obermaubach

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Stausee Obermaubach
Zuflüsse Rur
Abfluss Rur
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Stausee Obermaubach (Nordrhein-Westfalen)
Stausee Obermaubach (Nordrhein-Westfalen)
Koordinaten 50° 42′ 45″ N, 6° 26′ 31″ OKoordinaten: 50° 42′ 45″ N, 6° 26′ 31″ O
Daten zum Bauwerk
Sperrentyp Staudamm
Bauzeit 1933–1934
Höhe des Absperrbauwerks 6,7 m
Kronenlänge 200 m
Betreiber Wasserverband Eifel-Rur
Daten zum Stausee
Wasseroberfläche 55,4 ha
Speicherraum 1,65 Mio. m³
Gesamtstauraum 1,65 Mio. m³
Wehr mit Fischbauchklappe

Die Stauanlage Obermaubach in Obermaubach in der Gemeinde Kreuzau im Kreis Düren, NRW, wurde in den Jahren 1933 und 1934 erbaut und dient als Ausgleichsbecken für die unterschiedlich starken Rurzuflüsse bzw. Steuerung einer möglichst gleichmäßigen Wasserabgabe in die Rur. Der Stausee liegt sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau als auch im oberen Bereich im Bereich der Gemeinden Hürtgenwald und Nideggen.

Den Entwurf für die Stauanlage hatte Oberbaudirektor Otto Schatz geliefert, der später auch die Oberaufsicht der Bauleitung innehatte. Das Absperrbauwerk wurde als Erddamm ausgeführt, der die Talaue der Rur abriegelt. An der Stelle, an der sich das Bett der Rur befand, wurde eine Wehranlage zur Steuerung des Abflusses zwischengeschaltet. Die Wehranlage verfügt über zwei je 18 Meter lange und vier Meter hohe Fischbauchklappen, die mittels Zahnstange bewegt werden. Die Zahnstangen sind gelenkig am oberen, seitlichen Ende der Fischbauchklappen angeschlagen.[1]

Das Staubecken fasst 1,65 Millionen Kubikmeter Wasser. Der Staudamm ist 200 m lang (mit dem Wehr 239 m) und 6,70 m hoch. Die überstaute Fläche ist 55,4 ha groß. Betreiber ist der Wasserverband Eifel-Rur (WVER).[2]

Der Stausee aus der Luft

Im Jahre 1969 wurde am Staudamm zusätzlich ein Wasserkraftwerk mit einer Einspeiseleistung von 0,65 MW errichtet, das von der RWE Innogy betrieben wird.

Unterhalb des Stausees befindet sich das Wasserwerk der Stadtwerke Düren für die Stadt Düren.[3] Am 26. März 2013 wurde allerdings die Trinkwasserentnahme eingestellt und zeitgleich die Trinkwasserentnahme aus der Wehebachtalsperre dafür eingerichtet.[4] Das Wasserwerk bleibt aber als Reservewasserwerk erhalten.

In den Jahren 2007/2008 wurde der Staudamm saniert. Hierfür fielen Kosten von 1,8 Mio. Euro an. Zusätzlich wurde für 1,7 Mio. Euro eine Fischtreppe gebaut. Die Sanierung wurde am 19. Mai 2008 für beendet erklärt.[5]

Nutzung zur Naherholung

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Der Betreiber der Talsperren, der Wasserverband Eifel-Rur, bzw. die Bezirksregierung Köln, hat für die Nutzung der Gewässer Nutzungsbedingungen erlassen.[6]

Einzelnachweise

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  1. Das Staubecken Obermaubach auf Obermaubach.de (abgerufen am 30. Dezember 2011)
  2. Stausee in der Webpräsenz www.Obermaubach.com (abgerufen am 30. Dezember 2011)
  3. Infoseite des Wasserverbandes Eifel-Rur (Memento des Originals vom 23. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wver.de (abgerufen am 30. Dezember 2011)
  4. Jörg Abels: Stadtwerke stellen Trinkwasserbezug um. In: aachener-zeitung.de. 3. September 2018, abgerufen am 17. Februar 2024.
  5. Wasserverband Eiffel-Rur: Das Talsperrenprojekt 2007 Sanierung des Staubeckens Obermaubach. [1]@1@2Vorlage:Toter Link/www.wver.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 30. Dezember 2011; PDF; 3,1 MB)
  6. Ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Rurtalsperre Schwammenauel sowie den Stauanlagen Heimbach und Obermaubach (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bezreg-koeln.nrw.de, von Juni 2015, Ziffer 299, S. 237–243 (PDF)